SOZIO-ARBEITSINTEGRATION - VORAUSSETZUNGEN :


   Diese sind wie folgt :

a) Sie dürfen weder Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums noch der Schweiz sein, noch sind Sie Familienangehöriger von Staatsbürgern dieser Länder, für die die EU-Staatsbürgerschaft gilt.

b) Sie dürfen sich in Spanien aufhalten und weder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch während der Bearbeitung des Antrags den Status eines Antragstellers auf internationalen Schutz besitzen.

c) Sie müssen sich in den zwei Jahren vor Antragstellung ununterbrochen in Spanien aufgehalten haben. Wenn der ausländische Staatsangehörige bereits einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, wird die Zeit, die er während der Bearbeitung des Antrags bis zu dessen endgültiger administrativer und gegebenenfalls gerichtlicher Entscheidung in Spanien verbracht hat, nicht angerechnet.

d) Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstellen.

e) Sie dürfen in Spanien oder in einem Land, in dem Sie sich in den letzten fünf Jahren aufgehalten haben, keine Vorstrafen wegen nach spanischem Recht anerkannter Straftaten haben.

-f-Nicht als unzulässig in Ländern gelistet sein, mit denen Spanien ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat.

-g-Sich nicht innerhalb der Verpflichtungsperiode befinden, nicht nach Spanien zurückzukehren (sofern zutreffend).

-h-Die entsprechende Gebühr für die Bearbeitung des Antrags entrichten.

-i-Einen oder mehrere Arbeitsverträge vorweisen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens den branchenüblichen Mindestlohn oder, falls zutreffend, den im jeweiligen Tarifvertrag festgelegten Lohn im Verhältnis zur geleisteten Arbeitsstunde garantieren und deren wöchentliche Arbeitszeit insgesamt mindestens zwanzig Stunden beträgt.

-j-In folgenden Fällen können mehrere Arbeitsverträge eingereicht werden :

-j1- Bei Saisonarbeit oder Arbeit im Zusammenhang mit saisonabhängigen Produktionsaktivitäten können zwei oder mehr Verträge mit verschiedenen Arbeitgebern eingereicht werden, auch wenn diese aufeinanderfolgend sind.

-j2- Bei Ausübung von Tätigkeiten im selben oder in verschiedenen Berufen, bei Teilzeitbeschäftigung und gleichzeitiger Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern.

-k- Der/Die Arbeitgeber müssen folgende Anforderungen erfüllen:

-k1- Sie müssen ihren Steuer- und Sozialversicherungspflichten fristgerecht nachkommen.

-k2- Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel – sowohl materieller als auch personeller Art – für ihr Geschäftsvorhaben und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer verfügen.