AUFENTHALTSBEDINGTE AUSBILDUNG - VORAUSSETZUNGEN :


   Diese lauten wie folgt :

 

a) Sie dürfen weder Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums noch der Schweiz sein, noch sind Sie Familienangehöriger von Staatsbürgern dieser Länder, für die die EU-Staatsbürgerschaft gilt.

b) Sie dürfen weder in Spanien noch in Ihrem Herkunftsland oder in den Ländern, in denen Sie sich in den letzten fünf Jahren aufgehalten haben, vorbestraft sein.

c) Sie dürfen nicht von der Einreise nach Spanien ausgeschlossen sein und dürfen nicht in Ländern, mit denen Spanien ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat, als unzulässig eingestuft sein.

d) Sie dürfen sich, sofern zutreffend, nicht innerhalb der Frist befinden, die Sie bei freiwilliger Rückkehr in Ihr Herkunftsland hätten einhalten müssen, um nicht nach Spanien zurückzukehren.

e) Sie müssen sich vor Beantragung der genannten Genehmigung mindestens zwei Jahre ununterbrochen in Spanien aufgehalten haben. Ununterbrochener Aufenthalt bedeutet, dass Ihre Abwesenheit in den letzten zwei Jahren 90 Tage nicht überschritten hat.

-f-Verpflichtung zur Teilnahme an Weiterbildungen :

-f1-Regulierte Weiterbildungen zur Erlangung einer Beschäftigung oder eines Berufsabschlusses, Weiterbildungen zum Erwerb eines Nachweises über technische Eignung oder berufliche Qualifikation für die Ausübung eines bestimmten Berufs oder Weiterbildungen, die von den öffentlichen Arbeitsvermittlungsdiensten angeboten werden und auf die Ausübung von Berufen im Berufsverzeichnis gemäß Artikel 65.1 (Berufsverzeichnis, abrufbar hier) ausgerichtet sind.

-f2-Oder im Rahmen der universitären Weiterbildung die Verpflichtung zur Teilnahme an Kursen zur Erweiterung oder Aktualisierung der Ausbildung oder der beruflichen Kenntnisse und Kompetenzen sowie an anderen Weiterbildungskursen.

-fw-Die Einschreibung muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abgeschlossen sein.

-f3-Die entsprechende Bearbeitungsgebühr muss entrichtet worden sein.