
AUFENHALTSVERLÄNGERUNG FÜR STUDIERENDE
I-EINLEITUNG
Um sich während der gesamten Ausbildungsphase legal in Spanien aufhalten zu können, ist wie bei jedem Nicht-EU-Ausländer die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung zum Studium erforderlich.
Diese Genehmigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie ein Jahr gültig ist und wie jede andere Genehmigung nach Ablauf verlängert werden kann.
II-VERLÄNGERUNG DES STUDENTENKARTES
Rechtlich gesehen wird die Erneuerung des Studentenausweises als Verlängerung
der Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke bezeichnet. Dabei handelt es
sich um eine jährliche Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis zur
Durchführung von Studien, Studentenaustauschen, außerberuflichen
Praktikum oder Freiwilligendiensten in Spanien. Zulässig ist auch die jährliche
Verlängerung des Aufenthalts von Familienangehörigen von Ausländern,
die sich zu Studienzwecken,
Studentenaustausch, außerberuflichen Praktika oder Freiwilligendiensten
aufhalten.
III-ANFORDERUNGEN FÜR DIE ERNEUERUNG DES STUDENTENAUSWEISES
Es sind die folgenden :
-a-Kein Staatsbürger eines Staates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sein oder ein Familienangehöriger von Staatsbürgern dieser Länder sein, für die die Unionsbürgerregelung gilt.
-b-Sie haben weder in Spanien noch in ihrem früheren Wohnsitzland Vorstrafen wegen Straftaten, die nach spanischem Recht vorkommen.
-c-Die Einreise nach Spanien darf nicht verboten sein und im territorialen Raum der Länder, mit denen Spanien ein diesbezügliches Abkommen unterzeichnet hat, nicht als abzuweisen gelten.
-d-Über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für den Aufenthalt und die Rückkehr in ihr Land und gegebenenfalls die ihrer Familienangehörigen zu decken, und zwar in Höhe der folgenden Beträge:
-d1-Für seine Unterstützung.
-d2-Für die Unterstützung ihrer Familien.
-e-Verfügen Sie über eine öffentliche oder private Krankenversicherung, die die normalerweise für spanische Staatsbürger versicherten Risiken abdeckt.
-f-Bei minderjährigen Studierenden, die nicht von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, deren Genehmigung.
-g-Beweisen Sie, dass die spezifischen Voraussetzungen für die Tätigkeit, für die Ihnen der Aufenthalt in Spanien gestattet wurde, weiterhin erfüllt sind (siehe entsprechendes Informationsblatt).
-h-Sie haben die Prüfungen bestanden, um ihr Studium fortzusetzen, ihre außerberuflichen Tätigkeiten fortzusetzen oder ihre Freiwilligendienste fortzusetzen. Diese Anforderung kann durch die Durchführung von Studien oder Forschungsarbeiten im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union im Rahmen von von der Union selbst geförderten befristeten Programmen anerkannt werden.
IV-ZEITPUNKT, ZU DEM DIE STUDENTENKARTE ERNEUERT WERDEN MUSS
Wie jede Karte muss auch die Genehmigung erneuert werden, um sich legal in Spanien
aufhalten zu können.
Hier gibt es zwei Fristen :
-a-Innerhalb von 60 Kalendertagen vor dem Ablaufdatum der Autorisierung.
-b-Die Vorlage kann auch innerhalb von 90 Kalendertagen erfolgen, unbeschadet der Einleitung des entsprechenden Sanktionsverfahrens.
V-NACHTRAGLICHE BEANTRAGUNG DES STUDENTENAUSWEISES
Anforderung einer physischen KopieInnerhalb
eines Monats nach der Benachrichtigung muss der Ausländer persönlich
den Personalausweis des Ausländers bei der Einwanderungsbehörde oder
Polizeistation der Provinz anfordern, in der die Genehmigung bearbeitet wurde.
FingerabdruckverarbeitungZum Zeitpunkt der Fingerabdruckverarbeitung legt der Antragsteller seinen Reisepass oder sein Reisedokument vor und legt Folgendes vor :
-a-Antrag für eine Ausländerkarte, in amtlicher Form.
-b-Beweis über die Zahlung der Kartengebühr.
-c-Drei aktuelle Farbfotos auf weißem Hintergrund, Passgröße.